Das Ende der Schweizer Konten? Steuerhinterziehung ist unnötig!
Bestraft wird man aber eigentlich nicht wegen dem Umstand das es ganz einfach verboten ist Steuern zu hinterziehen sondern in erster Linie wegen außergewöhnlicher Dummheit.
Die aktuelle Diskussion, ob die Bundesregierung sich als Hehler betätigen will oder nicht, ist eigentlich schon beantwortet. Ja, sie will, sie weiß nur noch nicht wie sie das politisch verkaufen kann. Erinnern wir uns doch ganz einfach, wie das beim letzten Mal gelaufen ist. Wo es in der Folge den guten Herrn Zumwinkel erwischt hat, da hat man gesagt der BND hat die Daten “besorgt”, was jetzt daran anders sein soll, als an der heutigen Diskussion, ist nicht besonders logisch. Die Bundesregierung hat dies also schon gemacht und sich daran erfreut das viele Millionen zurück geflossen sind. Damals waren es aber die BND Beamten, die haben das gemacht. Das lässt sich aber schlecht nochmal behaupten. Irgendwo schizophren aber es hat ja funktioniert.
Da der politische Widerstand offensichtlich doch sehr groß ist, national wie international, wird sich die Bundesregierung etwas anderes einfallen lassen. Es wird auch nicht lange dauern bis sie sich daran erinnern wird, wie das damals mit dem BND lief, vielleicht wird schon an einer neuen Geheimorganisation gearbeitet. Genauso wenig wie offiziell für enführte Bundesbürger Lösegeld bezahlt wird, wird künftig zugegeben das für solche Bankdaten Geld bezahlt wird, die nicht ganz so treuen Schweizer Banker schwelgen schon in Gedanken im Reichtum, oder sichern sich schon mal Daten, für den Fall das man doch mal in Ungnade verfällt.
Als Resümee kann man zusammenfassen, das Schweizer Bankgeheimnis ist zu Ende, jeder der Geld unter seinem Namen in der Schweiz parkt und Zinsen oder Dividenden kassiert, muss damit rechnen das die Finanzämter früher oder später erfahren das man Steuern hinterzogen hat. Das führt ganz schnell zur Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. Wer jetzt noch glaubt das es ihn nicht erwischt, ist einfältig und dumm. Dummheit wird bestraft.
Wenn Sie bestraft werden, dann deshalb weil Sie sich dumm verhalten haben, man hinterzieht keine Steuern, das ist verboten und nebenbei bemerkt auch überhaupt nicht notwendig. Als Bundesbürger sind Sie verpflichtet Ihr Welteinkommen hier in Deutschland zu versteuern, das heißt, wenn Sie ein Konto im Ausland haben, müssen Sie die positiven Einkünfte beim Finanzamt erklären. Wenn dieses Konto aber nicht Ihnen sondern einem “SPV” gehört, ein “Special Purpose Vehicel”, eine Gesellschaft mit steuerrechtlichem Sitz in einem Land wo es ganz einfach keine Steuern gibt, wo sie selbst auch keiner der Geschäftsführer sind, lediglich ein Investor der eine Gesellschaft kauft in der Hoffnung auf Rendite. Dann müssen Sie nicht die Erträge der Gesellschaft erklären sondern nur das was die Gesellschaft Ihnen ausschüttet, egal ob das Honorare oder Gehälter oder auch ein schickes Auto ist, das heißt, auch wenn diese Gesellschaft Ihnen einen wie auch immer gearteten geldwerten Vorteil verschafft muss das dem Finanzamt gemeldet werden, am besten gleich der ganze Unternehmenskauf. Enthaltsamkeit im Geld ausgeben bringt also ein sorgenfreies Leben.
Man hat dann nichts von seinem Geld? Das ist relativ, es ist nicht ihr Geld und wenn es ihr Geld wird gehört die Hälfte dem Finanzamt, diese Variante ermöglicht nur eine einzige sehr interessante Möglichkeit. Ich kann selbst entscheiden wann ich das Geld versteuern will, in der Zwischenzeit kann man dem Zinseszinseffekt zusehen und sich hieran erfreuen.
Das mit der Auslandsgesellschaft wird oft falsch verstanden, es heißt nicht das der Bäcker Müller, der seine Brötchen in Deutschland verkauft einfach sein Geld mit Beratungsrechnungen in die Karibik transferiert und dann keine Steuern bezahlt, das nennt man Umgehung und wird nicht weniger bestraft. Das Problem ist dann eingetreten wenn der Bäcker Müller einen neuen Ofen braucht, diesen sich dann mit einem “Darlehen” der Auslandsgesellschaft kauft und das Finanzamt der Meinung ist das würde keinem Fremdvergleich standhalten, das führt zu einer Beweilastumkehr, nun muss der Bäcker beweisen, das es keine Umgehung war. Nur reine Investmentgesellschaften eignen sich als SPV für´s Steuern sparen.
Merkwürdigerweise existiert immer noch der Glaube das sich solche Konstellationen erst ab vielen Millionen lohnen, das ist ebenfalls schon lange her gewesen, jeder hat heute einen Computer und kann “googeln”, eine Vielzahl von Beratern steht sofort Gewehr bei Fuss, nicht unbedingt alle kompetent, man muss sich als “Kleinkapitalist” bemühen und intensiv damit beschäftigen bevor man diesen Weg geht, das kostet Zeit und Geld und man muss sich dann fragen ob es nicht günstiger ist, lieber doch Steuern zu zahlen.
Darüber nachdenken lohnt sich in jedem Fall, Steuern hinterziehen in keinem Fall.