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Haftstrafen für Initiatoren geschlossener Fonds!

Posted in Uncategorized on April 12th, 2010 by advisoradmin – 2 Comments

Zu Gefängnisstrafen zwischen 1 Jahr und 6 Monaten und 3 Jahren und 6 Monaten wurden die Verantwortlichen um die Falk Fonds verurteilt. Damit hat die Staatsanwaltschaft München II, unter Führung des leitenden Oberstaatsanwalts Eduard Mayer, gezeigt das die Strafverfolgungsbehörden den Kapitalanlagebetrug hart bestrafen und Wirtschaftsdelikte bei welchen Anleger geschädigt werden nicht mehr mit Bewährungsstrafen abgeurteilt werden.

Vergleichweise mild erscheinen diese Strafen wenn man den Blick auf Urteile in Amerika richtet, der ehemalige Besitzer des Fotokonzerns Polaroid muss wegen Betruges für 50 Jahre ins Gefängnis, ein Gericht in St. Paul, US Bundesstaat Minnesota, befand Tom Petters für schuldig, durch ein SCHNEEBALLSYSTEM einen Schaden von mehr als 3,5 Milliarden US Dollar angerichtet zu haben. Demnach ist das deutsche Strafrecht äußerst human gegenüber Anlagebetrügern.

Schneballsysteme, welche auch bei uns unzulässig und strafbar sind, liegen vor wenn Anleger Geld einbezahlen und dieses Geld verwendet wird um den Anlegern hiervon eine Rendite zu bezahlen. Schwierig bleibt oft die Abgrenzung von illegalen Schneeballsystemen zu legalem Strukturvertrieb oder Multi-Level-Marketing. Im Anlageprodukt selbst ist die Abgrenzung schwierig ob das was ausbezahlt wird aus tatsächlich entstandenen Gewinnen, aus zu erwartenden Gewinnen oder aus der Substanz, d.h. aus einbezahlten Anlegergeldern bestritten wird. Wann liegt ein Schneeballsystem vor und wann ist eine Ausschüttung “konzeptbedingt”. Der verantwortliche Fondsmanager kann theoretisch behaupten das “irgendwann” die Gewinne kommen, die im Prospekt angenommen wurden und vom Anleger akzeptiert wurden. Der Übergang zwischen legal und illegal ist fließend und teilweise nicht alleine von der Ausgestaltung der Regeln, sondern auch dessen faktischer Umsetzung abhängig.

Meist haben die Inititatoren gar keine illegalen Absichten bei der Gestaltung Ihrer Finanzprodukte, der Übergang erfolgt meist irgendwann wenn sich Probleme einstellen, oft versuchen die Initiatoren ganz einfach durchzuhalten und scheuen sich davor harte Konsequenzen zu ziehen. So auch die Firma Falk, anfangs galten die Falks Fonds als seriöse Anlagemodelle, bis irgendwann die Probleme kamen, Liquidität wurde knapp. Mit Auflage der Falk Zinsfonds gingen die Initiatoren dann ein erhebliches Risiko ein, meist scheitert dann der Versuch ein schlechtes Geschäft doch noch zum Erfolg zu bringen. Die Konsequenz ist eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

Bei uns in Deutschland werden künftig verschiedene Anlagemodelle wegen strafrechtlicher Vergehen auf dem Prüfstand stehen. So lange es keine gesetzlichen Vorschriften gibt um Anleger vor zweifelhaften und hoch riskanten Produkten zu schützen bleibt den Investoren nur die Genugtuung das Fehler in diesem Bereich hart bestraft werden.